Die EU-Richtlinie 2024/1799 bringt weitreichende Änderungen für Verbraucher, Hersteller und Werkstätten.
Hersteller müssen Geräte auch nach Ablauf der Gewährleistung reparieren – auf Verlangen des Verbrauchers.
Hersteller müssen Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen für unabhängige Werkstätten bereitstellen.
Hersteller dürfen Reparaturen durch unabhängige Werkstätten nicht mehr durch Software oder Hardware blockieren.
Reparaturanleitungen, Preislisten und technische Informationen müssen öffentlich auf der Hersteller-Website stehen.
Wird ein Gerät im Rahmen der Gewährleistung repariert, verlängert sich die Verjährungsfrist um 12 Monate.
Werkstätten können ein standardisiertes EU-Formular nutzen, das Transparenz über Kosten und Bedingungen schafft.
Anhang II der EU-Richtlinie 2024/1799 listet alle Produktgruppen, für die eine eigenständige Reparaturpflicht gilt.
Mehrere Bundesländer und Kommunen fördern Reparaturen bereits heute. Ein bundesweiter Reparaturbonus ist in Diskussion.
Das Recht auf Reparatur ist eine historische Chance für unabhängige Werkstätten.
Wir nutzen Cookies für eine bessere Nutzererfahrung. Datenschutzerklärung